Warnhinweis "Toter Winkel"

Warnhinweis "Toter winkel"

Für alle, die privat oder geschäftlich mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen in der Großregion unterwegs sind, startet das neue Jahr gleich mit einer wichtigen Neuerung. Seit 1. Januar 2021 ist in Frankreich eine besondere Kennzeichnungspflicht zu beachten. Ob LKW, Bus oder auch Wohnmobil, die Fahrzeuge müssen ab sofort mit Aufklebern bzw. Schildern ausgestattet sein, die auf die toten Winkel hinweisen. Wir versorgen Sie mit den notwendigen Materialien.

Zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innen und Zweiradfahrer:innen ist es in Frankreich seit Jahresbeginn vorgeschrieben bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen jeweils drei Warnhinweise auf den toten Winkel (franz. "angles morts") nach bestimmten Vorgaben am Fahrzeug anzubringen. Die Kennzeichnungspflicht unterscheidet ausdrücklich nicht zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld bis zu 750 €.

Vorgeschrieben sind Hinweisschilder im Format 170 × 250 mm, die an beiden Fahrzeugseiten sowie am Heck für alle Verkehrsteilnehmer:innen gut sichtbar angebracht werden müssen. Die beiden seitlichen Schilder bzw. Aufkleber sind in einer Höhe von 90 bis 150 cm über dem Boden und innerhalb des ersten Meters, ausgehend von der Fahrzeugfront, zu befestigen. Der Hinweis am Heck wird in gleicher Höhe rechts von der Mittelachse angebracht. Die Hinweisschilder dürfen dabei keine Fahrzeugkennzeichen, vorgeschriebene Aufschriften, Beleuchtungs- oder Signaleinrichtungen verdecken. Dort, wo aus diesen Gründen eine Anbringung in der vorgesehenen Zone nachweislich nicht möglich ist, kann die Kennzeichnung am nächst möglichen Platz erfolgen bis zu einer maximalen Anbringungshöhe von 210 cm vom Boden. Bei Sattelaufliegern sind zusätzlich auf beiden Seiten und am Heck eigene Hinweisschilder anzubringen, unabhängig von denen an der Zugmaschine selbst.

Die Vorschrift gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Betroffen sind LKW und Busse ebenso wie Wohnmobile. Die Hinweisschilder müssen nur in Frankreich sichtbar sein und dürfen außerhalb des Landes abgenommen werden. Hierfür eignen sich Magnetschilder, die sich schnell und einfach nach Bedarf anbringen lassen. Für eine dauerhafte Anbringung können witterungsbeständige Aufkleber aus PVC-Folie verwendet werden.

Eine einjährige Übergangsfrist gilt lediglich für Fahrzeuge, bei denen mit anderen als den genormten Aufklebern auf den toten Winkel aufmerksam gemacht wird.

Informationen der französischen Behörden finden Sie hier in französischer Sprache.

Aufkleber oder Magnetschilder
"Attention – Angles Morts"

Warhnhinweis "Toter Winkel"

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Veröffentlicht: Donnerstag, 28. Januar 2021